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BWG-Geschichte

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme wird ein Beratungsgespräch bei uns vereinbart. Dabei können alle wichtigen Fragen beantwortet werden. Hilfreich ist es, wenn Sie vorher mit Ihrer / Ihrem behandelnden Fachärztin / Facharzt, mit dem zuständigen Behandlungszentrum oder gegebenen falls mit Ihrer / Ihrem rechtlichen Betreuer:in gesprochen haben, ob diese eine Anmeldung unterstützen werden.

Vor dem Betreuungsbeginn wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.

Die jeweiligen Kosten richten sich nach der gutachterlich festgestellten Hilfebedarfsgruppe. Beim Amt für Soziale Dienste kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Zusätzlich wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

Unsere Unterstützung beginnt bei den notwendigen Anträgen und einem evtl. Umzug.

Wir führen eine Warteliste, auf der alle angemeldeten Interessent:innen stehen. Wenn ein Zimmer frei wird, prüfen wir mit den Mitbewohner:innen, wer am besten in die Wohngemeinschaft oder das Appartement passt.