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BWG-Geschichte

Diagnosen

Alle psychiatrischen Diagnosen (F00 - F99) können bei Vorliegen von bestimmten Fähigkeitsstörungen im Rahmen der Soziotherapie behandelt werden.

Verordnungszeiträume

Grundverordnung/ Folgeverordnungen: je 30 bis maximal insgesamt 120 Therapieeinheiten innerhalb von drei Jahren
Eine flexible Gestaltung von Kontakten und deren Frequenz ist möglich
Eine Probestundenverordnung über 5 Therapieeinheiten ist möglich